FAQ
Besteht bei Ihnen oder Ihrem Kind ein logopädischer Behandlungsbedarf, haben Sie die Möglichkeit, in Rücksprache mit Ihrem Arzt ein Rezept bzw. eine Heilmittelverordnung für Logopädie anzufragen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen zunächst einen Beratungstermin bei Ihrem behandelnden Arzt anzufragen.
Zuweisende Ärztinnen|Ärzte können sein:
Allgemeinärzte, Neurologen, Kinderärzte, Hals-/Nasen-/Ohren-Ärzte, Zahnärzte und/oder Kieferorthopäden, etc.
Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
Zu den Heilmitteln gehören auch Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
Dementsprechend können Patienten mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckproblemen, für die ein Arzt eine Indikation festgestellt hat, Leistungen zu diesem Zwecke aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Zitat aus Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. : www.dbl-ev.de
Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf. Ab dem 18. Lebensjahr besteht die Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ergibt sich pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes. Für die Kostenübernahme von ihren Krankenkassen benötigen Sie in jedem Fall eine Heilmittelverordnung/ Rezept von Ihrem überweisenden Arzt.
Privatpatienten erhalten eine Honrarvereinbarung, welche an die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) orientiert ist.
In unserer Praxis erhalten Sie einen ersten Termin. Sie können uns telefonisch oder per Mail kontaktieren. Gerne können Sie auch persönlich zur Terminvereinbarung zu uns kommen.
Die Planung von Terminen hat einen hohen organisatorischen Aufwand. Jede Therapiesitzung wird geplant und vorbereitet. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie höflichst um eine rechtzeitige Absage des Termins innerhalb von 24 Stunden.
Bei Patienten, welche aus physischen, ärztlich begründeten Fällen nicht in der Praxis behandelt werden können, sind selbstverständlich Hausbesuche möglich.
Im ersten Kontakt wird ein Aufnahmegespräch geführt. Im Anschluss erfolgt eine Befunderhebung.
Nach gemeinsamer Zielsetzung wird die Therapie begonnen. In der Regel beträgt die Therapiedauer 45 min. mit 1-2 mal pro Woche.
Je nach Erkrankung kann die Dauer und Häufigkeit der Therapie in Absprache mit Ihrem behandelndem Arzt angepasst werden.